AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen der BiGaia Germany GmbH
Allgemein
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend die "AVB") gelten für alle Produkte (im Folgenden die "Produkte"), die von der BiGaia Germany GmbH („BIGAIA“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 293679 mit Sitz in der Barthstr. 2-10, DE-80339 München, Deutschland, selbst oder durch einen von BIGAIA beauftragten Vertriebsvermittler, Logistikpartner oder sonstigen Beauftragten („Vertriebspartner“) im Namen und auf Rechnung von BIGAIA vertrieben werden.
Diese AVB gelten für alle Bestellungen von Produkten, die von Kunden ("Kunde") entweder direkt bei BIGAIA oder bei ihrem Vertriebspartner aufgegeben werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AVB auch für alle künftigen Verträge und Lieferungen, ohne dass BIGAIA oder ihr Vertriebspartner erneut auf sie hinweisen müssten.
Als Kunde kommen vor allem Apotheken, Großhändler, Versandapotheken und andere Vertriebshändler in Betracht. Nur Personen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen werden von BIGAIA als Kunden akzeptiert: sie müssen entweder ein Angehöriger der Heilberufe im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sein oder einen solchen beschäftigen, bzw., im Falle von Personen, die den Status eines Vertriebshändlers (Wiederverkäufer von Produkten) haben: Sie müssen nachgewiesenermaßen in der Verkaufsstelle einen Apotheker beschäftigen oder jedenfalls in ihrem Katalog oder in ihrer Verkaufsstelle mehrheitlich Gesundheitsprodukte anbieten und diese im Rahmen eines spezialisierten Vertriebs vertreiben.
Die AVB gelten nur für Kunden, die in Deutschland oder Österreich beliefert und fakturiert werden.
Jede Bestellung durch den Kunden setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AVB voraus. Für den Verkauf von Produkten durch BIGAIA selbst oder über ihren Vertriebspartner gelten ausschließlich diese AVB. Alle anderen, insbesondere vom Kunden ausgestellte Geschäftsbedingungen, werden ausgeschlossen. Abweichende Regelungen oder Klauseln, die im Widerspruch zu den vorliegenden AVB stehen, werden nur anerkannt, wenn sie von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner schriftlich akzeptiert wurden.
Wenn BIGAIA eine Bestimmung dieser AVB zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht umsetzt, gilt dies nicht als Verzicht auf das Recht diese zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.
Diese AVB können jederzeit geändert werden. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten für Verkäufe, die nach Inkrafttreten der geänderten AVB abgeschlossen werden, sofern der Kunde diesen Änderungen nicht ausdrücklich vor seiner Bestellung widerspricht.
Artikel 1. Verkaufspreis
Die Preise der Produkte und die anwendbaren Preisnachlässe richten sich nach dem/den am Tag der Bestellung gültigen Tarif(en), es sei denn, zwischen dem Tag der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch BIGAIA oder ihren Vertriebspartner und dem Tag der Rechnungsstellung wird eine Preisänderung einvernehmlich vereinbart. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Preise für die Produkte entsprechend den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen festgelegt werden und dass BIGAIA sich das Recht vorbehält, die Preise jederzeit mit einer angemessenen Vorankündigung zu ändern; sofern nicht ausdrücklich vereinbart, gelten solche Preisänderungen nicht für bereits bestätigte Bestellungen.
Die Preise verstehen sich netto, ohne Steuern. Alle Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben, die in Anwendung der Vorschriften eines Export-, Transit- oder Importlandes zu zahlen sind, trägt vollständig der Kunde.
Ein möglicher Vorteil in Form eines vereinbarten Preisnachlasses oder Rabatts setzt voraus, dass die BIGAIA geschuldeten Rechnungen fristgerecht bezahlt werden und dass der Kunde alle seine Verpflichtungen, insbesondere die im Rahmen dieser AVB, erfüllt.
BIGAIA behält sich das Recht vor, dem Kunden im Rahmen des gesetzlich zulässigen, Werbeaktionen anzubieten. Die Verantwortung für die Durchführung der Werbeaktionen gemäß den geltenden Vorschriften sowie die damit verbundene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung liegt ausschließlich beim Kunden.
Im Rahmen von Werbeaktionen, die eine Zugabe von Produkten umfassen, ist dem Kunden das Öffnen der Produkte untersagt.
Artikel 2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen müssen vom Kunden, vorbehaltlich anderweitiger Angaben in der jeweiligen Rechnung, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug geleistet werden. Alle von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner ausgestellten Rechnungen werden in Euro ausgestellt, unabhängig von der Zahlungsart. Unter keinen Umständen können Zahlungen aufgeschoben, ausgesetzt oder mit bestrittenen oder noch nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnet werden, es sei denn, BIGAIA oder ihr Vertriebspartner haben dem vorher schriftlich zugestimmt.
BIGAIA behält sich das Recht vor, jedem Kunden, der mit seinen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist, strengere Zahlungsbedingungen aufzuerlegen. In diesem Fall kann BIGAIA Vorkasse verlangen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, keine von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner ausgestellte Rechnung oder Gutschrift nach Ablauf eines (1) Jahres nach deren Ausstellung anzufechten. BIGAIA bzw. ihr Vertriebspartner verpflichten sich, den Kunden bei Ausstellung der Rechnung auf diese Frist hinzuweisen.
Artikel 3. Zahlungsverzug
Gemäß den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts ist BIGAIA berechtigt, ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen zu fordern. Diese betragen 5% und sind auf den Rechnungsbetrag einschließlich Steuern zu berechnen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung nach Fälligkeit in Verzug, erhöht sich der Zinssatz auf neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Jede Teilzahlung wird zuerst (i) von den Beträgen abgezogen, die am frühesten fällig waren und (ii) zunächst von den Zinsen, dann von der Hauptschuld. Darüber hinaus wird im Fall des Verzugs eine Verzugspauschale in Höhe von vierzig (40) Euro erhoben, unbeschadet weiterer Maßnahmen, die BIGAIA im Falle eines Verzugs ergreifen kann, insbesondere die Aussetzung von Lieferungen oder die Verkürzung der Zahlungsfrist für zukünftige Bestellungen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass im Einzelfall ein niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist. Wenn die anfallenden Inkassokosten höher sind als der Betrag dieser Pauschalentschädigung, wird der Kunde BIGAIA die zusätzlichen Inkassokosten gegen Nachweis erstatten.
Die ursprünglich vereinbarten Zahlungsbedingungen treten erst wieder in Kraft, nachdem zwei aufeinanderfolgende Rechnungen fristgerecht vollständig bezahlt wurden.
Artikel 4. Wiederverkaufspreis
Es steht dem Kunden frei, den Wiederverkaufspreis der Produkte festzulegen, und er übernimmt dafür die alleinige Verantwortung.
Artikel 5. Bestellungen
Alle Bestellungen müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen und von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner angenommen werden. Nachbestellungen von Produkten sind ausschließlich innerhalb desselben Vertriebskanals möglich.
Alle Bestellungen müssen für einen Mindestbestellwert von 100 € netto für BIGAIA-Produkte erfolgen, sofern nicht anderweitig vereinbart und von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner akzeptiert, andernfalls werden Transport- und Verpackungskosten auf die Bestellung angerechnet. Alle Bestellungen müssen den Lieferort und den gewünschten Liefertermin enthalten.
Sobald die Bestellung angenommen wurde, kommt ein separater Vertrag zustande, wobei jede Bestellung einzeln behandelt wird. Mehrere aufeinander folgende Bestellungen begründen keine Pflicht zu weiteren, regelmäßigen oder gestaffelten Lieferungen.
Die Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Änderungswünsche oder Stornierungen seitens des Kunden werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner berücksichtigt. Wenn BIGAIA oder ihr Vertriebspartner den Änderungswunsch bzw. die Stornierung annimmt, können dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.
BIGAIA und ihrem Vertriebspartner ist das Recht vorbehalten, eine Produktbestellung ganz oder teilweise, insbesondere aber nicht ausschließlich in den folgenden Fällen, abzulehnen: (i) bei Bestellungen, die im Verhältnis zu den Gewohnheiten des Kunden ungewöhnlich oder übermäßig sind, (ii) bei unzureichenden Lagerbeständen des betreffenden Produkts, (iii) bei Nichtbezahlung einer früheren Bestellung innerhalb der von den AVB festgelegten Fristen, (iv) bei Nichterfüllung einer anderen Verpflichtung durch den Kunden gegenüber BIGAIA, aus welchem Grund auch immer, und/oder (v) aus jedem anderen legitimen Grund. Der Kunde wird in jedem Fall über die Ablehnung seiner Bestellung informiert.
Artikel 6. Lieferungen
Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Produkte direkt an den Kunden oder an einen von ihm benannten Spediteur. BIGAIA bzw. ihr Vertriebspartner wählt die Art des Transports der Produkte zum Kunden nach eigenem Ermessen. BIGAIA trägt die Verantwortung für die Produkte bis zum Lieferort. Das Entladen der Produkte liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden. Wird der Spediteur vom Kunden gewählt, gehen die mit dem Transport verbundenen Risiken zu Lasten des Kunden.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist BIGAIA bzw. ihr Vertriebspartner berechtigt, Ersatz des daraus resultierenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
Artikel 7. Lieferungen / Reklamationen
Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich dabei ein Mangel zeigt, diesen schriftlich entweder auf der vom Spediteur vorgelegten Empfangsbestätigung zu vermerken oder BIGAIA bzw. ihrem Vertriebspartner gegenüber anzuzeigen. Eine Rückgabe ist nur nach vorheriger Anzeige des Mangels und Prüfung der Mängelanzeige durch BIGAIA GERMANY bzw. ihrem Vertriebspartner zulässig. Ohne vorherige Freigabe wird die Rücksendung nicht akzeptiert. Im Fall einer Rücksendung von Produkten, deren Bemängelung BIGAIA GERMANY akzeptiert, ist BIGAIA GERMANY nach eigenem Ermessen entweder zum Ersatz des Produkts oder einer Erstattung des Kaufpreises berechtigt. Als Basis gelten die aktuellen Bezugs- bzw. Apotheken-Einkaufspreise (AEP) abzüglich gewährter Rabatte. Zeigt sich der Mangel erst später und war er bei der Untersuchung nach der Ablieferung nicht erkennbar, ist er unverzüglich nach der Entdeckung gegenüber BIGAIA bzw. ihrem Vertriebspartner unter Beifügung einer Kopie des betreffenden Lieferscheins mit dem Vermerk der Vorbehalte schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gelten die Produkte als genehmigt.
Es obliegt dem Kunden, das Vorhandensein von Mängeln zu beweisen und dem Personal von BIGAIA bzw. ihrem Vertriebspartner Zugang zu den Produkten zu gewähren, um deren Zustand zu überprüfen und die Mängel nach Möglichkeit im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben. Ist die von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie verweigern. BIGAIAs Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat BIGAIA nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen bzw. zu erstatten, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls kann BIGAIA bzw. ihr Vertriebspartner die durch das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte wissen können, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Der Kunde bleibt darüber hinaus berechtigt, seine weiteren Mängelgewährleistungsrechte in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen, auch wenn das Produkt mangelhaft ist, nur nach Maßgabe der in Artikel 16 dieser AVB vereinbarten Haftungsbeschränkung.
Artikel 8. Retourenbeleg
Unbeschadet der Regelungen zur Mängelgewährleistung sowie etwaiger individueller Vereinbarungen wird dem Kunden aus Kulanz ein Retourenrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeräumt. Dieses Retourenrecht gilt nur für unmittelbar von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner erworbene BiGaia-Produkte. Jede Retoure von Produkten muss BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner im Voraus anmeldet und von diesen genehmigt werden. Nach der Freigabe muss der Kunde die betroffenen Produkte ausreichend frankiert an BIGAIA bzw. ihren Vertriebspartner entsprechend der in der Freigabe mitgeteilten Anweisungen schicken. Ohne vorherige Genehmigung oder ausreichende Frankierung wird die Retoure nicht akzeptiert. In keinem Fall nehmen BIGAIA bzw. ihr Vertriebspartner Produkte zurück, die durch schlechte Lagerbedingungen beim Kunden beschädigt wurden.
Verfallartikel: Bei Einhaltung der vorstehenden Voraussetzungen erstattet BIGAIA bzw. ihr Vertriebspartner für Verfallartikel (d.h. drei Monate vor bis neun Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums) in handelsüblichen Mengen 50% auf Basis AEP (Apothekeneinkaufspreis). BIGAIA bzw. ihr Vertriebspartner sind berechtigt, nach eigenem Ermessen dem Kunden alternativ die betroffenen Verfallartikel durch neue Produkte im Wert von 50 % des AEP (Apothekeneinkaufspreis) zu ersetzen.
Artikel 9. Artikel zur Lagerrotation (FIFO)
Um das Markenimage sowie die Qualität und Leistung der Produkte zu erhalten, verpflichtet sich der Kunde, die Produkte nach dem Prinzip First In First Out (F.I.F.O) zu verkaufen, wobei die zuerst gelieferten Produkte zuerst verkauft werden.
Artikel 10. Geistiges Eigentum
Der Kunde darf die Marken, Logos, Dokumente, Projekte, Studien oder alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, die BIGAIA oder den Unternehmen der BIOGAIA-Gruppe gehören, ausschließlich zur Förderung des Weiterverkaufs der Produkte verwenden, und zwar im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit.
Unabhängig vom verwendeten Medium:
- müssen die Verkaufsflächen, ob physisch oder online, das Markenimage von BIGAIA sowie das seiner Produkte widerspiegeln und fördern, ohne deren Ruf zu schädigen;
- muss sich jegliche Kommunikation in Bezug auf die Produkte von BIGAIA streng an die von BIGAIA oder ihrem Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Dokumente halten.
In dieser Hinsicht verpflichtet sich der Kunde dazu:
- nur Unterlagen und Informationen, einschließlich Fotos der Produkte, aus offiziellen Medien von BIGAIA, zu verbreiten; und
- diese Informationen und Dokumente innerhalb von 4 Tagen nach ihrer Übermittlung durch BIGAIA oder ihren Vertriebspartner zu aktualisieren.
BIGAIA bleibt es unbenommen, auf besondere Wünsche des Kunden bezüglich der Präsentation von BIGAIAs Marken und Produkten (besondere Formate, besondere Angaben usw.) einzugehen oder nicht.
Darüber hinaus behält sich BIGAIA das Recht vor, jeder Nutzung der Marken, Logos, Dokumente, Projekte, Studien oder aller anderen Rechte an geistigem Eigentum, die BIGAIA oder den Unternehmen der BIOGAIA-Gruppe gehören, zu widersprechen, die BIGAIA als unangemessen, als unlauteren Wettbewerb, als Ausnutzen fremder Leistungen oder als Verletzung ihres Images oder der von ihr eingeräumten Rechte ansieht, und kann die Einstellung einer solchen Nutzung verlangen oder eine Entschädigung fordern.
Artikel 11. Werbeunterstützung
Alle dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellten Werbemittel und Verbraucherinformationsmaterialien sind und bleiben Eigentum von BIGAIA, einschließlich der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. BIGAIA behält sich das Recht vor, Werbemittel und Verbraucherinformationsmaterialien in Absprache und nach vorheriger Zustimmung des Kunden in der Verkaufsstelle zu platzieren oder zurückzuziehen.
Artikel 12. Verkauf im Internet
Wenn der Kunde beabsichtigt, die Produkte ganz oder teilweise über das Internet zu verkaufen, verpflichtet er sich, die folgenden Bedingungen einzuhalten:
- Alle Informationen, die es dem Verbraucher ermöglichen, den Verkäufer schnell zu identifizieren (Name, Adresse usw.), müssen klar und verständlich angezeigt werden, sobald ein Produkt ausgewählt wird.
- Die geltenden Vorschriften für Produkte müssen eingehalten werden und es muss ein Hinweis darauf, dass "eine individuelle Beratung durch einen Arzt empfohlen wird" oder ein anderer gleichwertiger Hinweis erfolgen.
- Es müssen hochwertige Fotos der Produkte online gestellt werden, zusammen mit aktuellen Informationen über die Inhaltsstoffe und Ratschläge für die Verwendung (auf Anfrage von BIGAIA zur Verfügung gestellt); außerdem müssen regelmäßige Aktualisierungen gemäß den Anweisungen von BIGAIA vorgenommen werden, sowie alle für den Online-Verkauf der Produkte geltenden gesetzlichen Informationspflichten erfüllt werden.
- Es darf keine Kommunikation erfolgen, die mit dem Markenimage von BIGAIA und/oder ihren Produkten unvereinbar ist.
BIGAIA behält sich das Recht vor, die Nutzung ihrer Marken und/oder den Verkauf ihrer Produkte abzulehnen, wenn sie der Meinung ist, dass die Praktiken des Kunden nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, wobei der Kunde für alle online getätigten Verkäufe voll verantwortlich bleibt.
Artikel 13. Einhaltung der geltenden Vorschriften
Der Kunde garantiert, dass er über alle notwendigen Genehmigungen für den Kauf und den Vertrieb der Produkte sowie über die erforderlichen Qualifikationen gemäß den in Deutschland und Österreich geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften verfügt. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften für den Wiederverkauf der Produkte sowie die sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Artikel 14. Eigentumsvorbehaltsklausel
Es wird mit dem Kunden vereinbart, dass das Eigentum an den Produkten erst bei vollständigem Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag übertragen wird.
Der Kunde kann über die gelieferten Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verfügen, sie insbesondere auch weiterverkaufen, darf sie jedoch keinesfalls verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Verkauft der Kunde ein Produkt, das im Eigentum von BIGAIA steht, weiter, so tritt er BIGAIA bereits jetzt alle hieraus entstehenden Forderungen gegen den Käufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der im Eigentum von BIGAIA stehenden Produkte treten oder sonst diesbezüglich entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. BIGAIA ermächtigt den Kunden widerruflich, die an BIGAIA abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf BIGAIAs Eigentum hinzuweisen und BIGAIA unverzüglich zu benachrichtigen, um BIGAIA die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BIGAIA die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu erstatten, haftet der Kunde für den BIGAIA entstandenen Ausfall. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, BIGAIA unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald er einen Antrag auf Insolvenz stellt, und den Insolvenzverwalter auf BIGAIAs Eigentum an den Produkten hinzuweisen.
Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BIGAIA nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden betreffenden Produkte zurückzufordern; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Zudem verpflichtet sich der Kunde BIGAIA oder einem von ihr beauftragten Dritten, den Zugang zu seiner Betriebsstätte zur Abholung zu ermöglichen. In der Zurücknahme der Produkte durch BIGAIA liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Artikel 15. Höhere Gewalt
Wenn ein äußeres Ereignis eintritt, auf das BIGAIA bzw. ihr Vertriebspartner keinen Einfluss hat, und das BIGAIA bzw. ihren Vertriebspartner ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, sind BIGAIA und ihr Vertriebspartner für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen dieses Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, ohne dass sie für die Verzögerung haften. Dazu gehören insbesondere Brände, Arbeitskämpfe, Streiks, Überschwemmungen, unverschuldete Unfälle in der Produktion, die sich auf die Betriebsstätten von BIGAIA, ihrer Subunternehmer oder Spediteure auswirken, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Entscheidungen, Störungen oder Verzögerungen im Transportwesen sowie jede behördliche Maßnahme im Zusammenhang mit einer Pandemie oder Epidemie.
Unter diesen Umständen verpflichtet BIGAIA sich und ihren Vertriebspartner, den Kunden über den Eintritt eines solchen Ereignisses, seine Folgen, die zur Behebung der Situation getroffenen Maßnahmen, und den Wegfall des Ereignisses zu informieren. Das Recht von BIGAIA und ihrem Kunden, den Vertrag in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Artikel 16. Haftungsbeschränkung
BIGAIA und ihr Vertriebspartner können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus Verstößen des Kunden gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften resultieren.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Produkte, ihren Vertrieb in der Originalverpackung und die Einhaltung des Verfallsdatums sicherzustellen. Jeder Eingriff des Kunden in das Produkt, sei es, indem er die Verpackung, die Informationen oder die Rückverfolgbarkeitselemente verändert, oder indem er das Produkt selbst verändert, liegt in der Verantwortung des Kunden.
Folglich übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für alle Schäden, die durch die Veränderung an den Produkten durch den Kunden dem Kunden selbst oder Dritten entstehen. Ebenso haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus ungeeigneten oder den spezifischen Anforderungen des Produkts und den Regeln der guten Praxis widersprechenden Lagerungs- oder Aufbewahrungsbedingungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich zudem, BIGAIA von allen Ansprüchen Dritter, sowie Bußgeldern, und etwaigen Gerichts- oder Anwaltskosten freizustellen, sofern sich diese aus Veränderungen des Kunden an dem Produkt ergeben.
BIGAIA sowie ihr Vertriebspartner haften gegenüber dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Fall von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von BIGAIA und ihrem Vertriebspartnerausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von BIGAIA bzw. ihrem Vertriebspartner für Schäden, die:
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren; oder
- die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Die Haftung von BIGAIA bzw. ihrem Vertriebspartner ist in diesem Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
Ebenso gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für etwaige von BIGAIA bzw. ihrem Vertriebspartnerübernommene Garantien, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.
Artikel 17. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, unabhängig von ihrer Art, ihrem Inhalt oder ihrem möglichen Träger, die BIGAIA mündlich oder schriftlich, direkt oder indirekt oder über eine andere von ihr ausdrücklich ermächtigte Person, wie z. B. ihre Vertriebspartner, übermittelt hat, weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft alle Informationen, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind, oder die vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Der Kunde verpflichtet sich, alle Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Verpflichtung von seinen Geschäftsführern, Mitarbeitern, Vertretern und Beratern sowie allen Personen, die seiner Kontrolle unterliegen ("Personal"), genauestens eingehalten wird. Der Kunde haftet unmittelbar für alle Verluste, die BIGAIA durch die Offenlegung oder unbefugte Nutzung vertraulicher Informationen durch sein Personal entstehen. Der Kunde erkennt an, dass diese AVB als vertrauliche Informationen von BIGAIA anzusehen sind. In dieser Hinsicht werden der Inhalt, das Vorhandensein und die Ausführung dieser AVB vom Kunden vertraulich behandelt und dürfen unter keinen Umständen weitergegeben werden.
Die Bestimmungen dieser Klausel gelten jedoch nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die vertraulichen Informationen:
- zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung oder ihres Zugangs beim Kunden bereits öffentlich bekannt waren oder später ohne Verletzung dieser AVB durch den Kunden öffentlich gemacht wurden,
- sich bereits vor ihrer Übermittlung rechtmäßig im Besitz des Kunden befanden,
- rechtmäßig in gutem Glauben von einem Dritten erworben wurden, der selbst gegenüber BIGAIA nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist,
- vom Kunden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen oder auf Verlangen einer Justizbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde mitgeteilt werden müssen, wobei der Kunde in diesem Fall BIGAIA unverzüglich und im Rahmen des gesetzlich Zulässigen über das Ersuchen der Behörden informiert, damit BIGAIA die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer vertraulichen Informationen ergreifen oder geeignete Rechtsmittel einlegen kann. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde auch, seine Offenlegung auf das zu beschränken, was unbedingt erforderlich ist, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten oder das Verlangen der Justizbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde zu erfüllen.
Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels müssen während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen BIGAIA und dem Kunden sowie bis zu einem (1) Jahr nach deren Beendigung, aus welchem Grund auch immer, eingehalten werden.
Artikel 18. Gerichtsstandsklausel
Für alle Streitigkeiten – inklusive internationaler Streitigkeiten –, die sich aus oder im Zusammenhang mit den von BIGAIA und dem Kunden getätigten Verkäufen ergeben (Gültigkeit, Zustandekommen, Auslegung, Erfüllung, Beendigung usw.), und ganz allgemein für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Beendigung ihrer Geschäftsbeziehung, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind ausschließlich die Gerichte in München zuständig. BIGAIA ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung nach diesen AVB oder einer vorrangigen Individualvereinbarung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Die Rechte und Pflichten des Kunden und von BIGAIA aus diesen AVB und den auf Grundlage dieser AVB abgeschlossenen Verträgen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Artikel 19. Persönliche Daten
Jede Partei handelt als unabhängiger Datenverantwortlicher in Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen der anderen Partei, die zum Zwecke der Verwaltung und Ausführung dieser AVB erfolgt, und verpflichtet sich somit zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (und insbesondere der Verordnung EU 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten).
Insbesondere verpflichtet sich jede Vertragspartei, angemessene und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Rahmen dieser AVB verarbeiteten personenbezogenen Daten zu ergreifen.